Geschäftsbedingungen
Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern.
Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.
Stornierung
Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 2 Wochen vor Seminarbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 50% der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
Abbruch durch Teilnehmer
Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte Gebühr zu zahlen.
Absage durch REFA
Der REFA-Verband behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
Seminargebühren
Es gelten die im jeweiligen gültigen Weiterbildungsflyer ausgedruckten Preise für die Seminarabschnitte, die im gleichen Jahr besucht werden.
Einige unserer Seminare sind gemäß §4 Ziffer 21 a) bb) UstG (in der Fassung von 2005) umsatzsteuerfrei. Andere Seminare sind hingegen umsatzsteuerpflichtig. Bücher und einige andere Lehrmaterialien sind ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Die dafür anfallende Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Gebühren enthalten und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben. Bei Zahlungsverzug ist REFA berechtigt, den Teilnehmer vom weiteren Seminarbesuch auszuschliessen.