Bildungsfreistellung Wenn Ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Sie Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen. Informationen und das Formular zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des [[https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/landesamt-zur-regelung-offener-vermoegensfragen-2-sed-unrechtsbereinigungsgesetz-integration-bildung-ausbildungsfoerderung/bildung-bafoeg/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung/page#|Landesverwaltungsamtes]].